Wenn 50.000 Menschen bis zum 27. April 2010 im Internet mitzeichnen, wird der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages öffentlich über eine beantragte Abschaffung der Residenzpflicht für Flüchtlinge verhandeln.
Seit dem 15. März steht die Petition zur Mitzeichnung im Netz. In den ersten drei Tagen haben bereits über 1.000 Bürgerinnen und Bürger das Anliegen mit ihrem Namen unterstützt. Um eine öffentliche Verhandlung zu erreichen, sind 50.000 Mitzeichnende erforderlich. Für eine Mitzeichnung muss man sich auf der Webseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages registrieren. In der Begründung der Petition heißt es:
"Die Residenzpflicht, also das Verbot, den Meldelandkreis ohne behördliche Ausnahmegenehmigung zu verlassen, stellt für viele Betroffene eine enorme Einschränkung dar, der sie teilweise viele Jahre lang unterliegen. Das liefert sie der Willkür der Behörden aus, die über die Ausnahmegenehmigungen zu entscheiden haben. Viele setzen sich dann notgedrungen über das Verbot hinweg, was zu Prozessen, Geld- und Gefängnisstrafen führt, da Verstöße gegen die Residenzpflicht im Wiederholungsfall als Straftat gelten. Dabei nehmen sie nur wie wir alle ganz selbstverständlich ihr Recht aus Artikel 13 (1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Anspruch, sich innerhalb des Landes frei zu bewegen. Der Besuch von Freunden, Verwandten und des Nachbarortes sollte möglich sein, ohne einen 'Urlaubsschein' bei der Ausländerbehörde beantragen zu müssen, der von den Behörden oft abgelehnt wird."
Das Petitionsrecht steht nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden allen zu, die in der Lage sind, ihr Anliegen verständlich zu äußern. Eine Volljährigkeit, ein Wohnsitz in Deutschland oder eine deutsche Staatsangehörigkeit sind nicht erforderlich.
Aussetzung der Strafverfolgung gefordert
Die Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg fordern die Postdamer Landesregierung und den Senat von Berlin in einer heute veröffentlichten Erklärung auf, Verstöße gegen die Residenzpflicht nicht mehr zu verfolgen: "Es ist nicht zu verantworten, Menschen auf Grundlage eines Gesetzes, das in Berlin und Brandenburg bald nicht mehr gelten soll, weiter zu bestrafen." In den jeweiligen Koalitionsverträgen hatten die beiden rot-roten Landesregierungen eine Aufhebung der Regelung vereinbart, die für Asylsuchende und "geduldete" Flüchtlinge bundesweit gilt. Konkret prüfen die beiden Regierungen nach Angaben der Flüchtlingräte eine Zusammenlegung beider Residenzpflichtbereiche.
