Für Gesetze ohne "Rasse"

Dienstag, 1. Juni 2010
Artikel 1 des Grundgesetzes

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt, dem Begriff "Rasse" aus Gesetzen zu streichen. Bei einer Fachtagung des Moses Mendelssohn Zentrums wird darüber diskutiert, was dies in Brandenburg bedeuten würde.

Der Begriff "Rasse" findet in Gesetzen zumeist da Verwendung, wo ein Verbot rassistischer Diskriminierung formuliert wird. So heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes:

"Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Fast gleich lautet in Artikel 12 das Gleichstellungsgebot der Brandenburger Verfassung. Für viele weitere Bundesländer gilt dies in ähnlicher Weise.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat zuletzt in dem Positionspapier "Ein Grundgesetz ohne Rasse" am 13. April 2010 angeregt, den Begriff aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen und durch das Verbot "rassistischer" Benachteiligung oder Bevorzugung zu ersetzen. Das Europäische Parlament will den Begriff in Gesetzestexten der Europäischen Union ebenfalls nicht mehr verwendet wissen. Bei einem Kolloquium der Fraktion DIE LINKE anlässlich des 15. Jahrestages der Brandenburger Verfassung im Jahr 2007 war auch bereits diskutiert worden, den Artikel 12 der Landesverfassung entsprechend zu ändern.

Der Hintergrund dieser Initiativen ist, dass dem Begriff "Rasse" die Vorstellung der Existenz unterschiedlicher menschlicher "Rassen" zugrunde liegt; eine "Theorie", die in den Sozialwissenschaften seit vielen Jahren als soziale Konstruktion abgelehnt wird. Von den Naturwissenschaften, etwa der Humangenetik, wird dieser Befund überwiegend bestätigt. Daran anknüpfend erklärt Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Bedeutung der vorgeschlagenen Änderung: "Ich halte es daher für wichtig, dass wir von rassistischer Diskriminierung und nicht von Diskriminierung 'aus Gründen der Rasse' sprechen."

Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte und Autor des Positionspapiers, ist der Auffassung, dass Rassismus nicht glaubwürdig bekämpfen werden kann, solange der Rassenbegriff beibehalten wird. Er ist einer der Sprecherinnen und Sprecher auf einer Fachtagung, zu der das Potsdamer Moses Mendelsohn Institut zusammen mit der Koordinierungsstelle "Tolerantes Brandenburg" der Landesregierung einlädt.

Die Tagung findet am 8. Juni 2010 ab 13:00 Uhr im Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte in Potsdam statt. Diskutiert werden sollen, neben der Bedeutung, Herkunft und Wirkung des Rassenbegriffs die möglichen begrifflichen Alternativen und die Frage, ob in Brandenburg Handlungsbedarf besteht.