Das Hotel Esplanade in Bad Saarow durfte Udo Voigt Hausverbot erteilen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verneinte die Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und wies deshalb die Klage des NPD-Vorsitzenden ab.
Udo Voigt hatte für den Dezember 2009 einen Kurzurlaub mit seiner Ehefrau in dem Nobelhotel gebucht. Doch der Direktor des Esplanade stornierte am 23. November die Buchung und erteilte dem NPD-Mann per Einschreiben Hausverbot. Die Anwesenheit des bekannten Rechtsextremen sei geschäftsschädigend, so der Hotelier, weil dessen politische Überzeugung das "exzellente Wohlfühlerlebnis" der Gäste beinträchtige. Voigt klagte, weil er sich als Opfer einer rechtswidrigen Diskriminierung auf Grund seiner Weltanschauung betrachtet, und nahm für sich den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in Anspruch.
In einem Urteil, das möglicherweise zu einem Präzedenzfall werden wird, wies die 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) Voigts Klage am 22. Juni 2010 ab. Das Gericht erkannte zwar an, dass das Hausverbot in das Persönlichkeitsrecht des NPD-Chefs eingreife, bewertete die Vertragsfreiheit und die zur Ausübung des Hausrechts von dem Hotel vorgebrachten Gründe aber als schwerer wiegend.
Die Anwendbarkeit des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes verneinten die Richter mit dem Hinweis auf eine Regelung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, die der Bundestag gerade in Hinblick auf Rechtsextreme getroffen hatte. Nach Artikel 13 des EG-Vertrages, der dem deutschen Gesetz zu Grunde liegt, sollen "Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" bekämpft werden. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurde aber die Weltanschauung vorsorglich von dem zivilrechtlichen Schutz ausgenommen. Zwar sei Weltanschauung gerade nicht mit der politischen Gesinnung gleichzusetzen, so der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages 2006, dennoch bestehe die Gefahr, dass "zum Beispiel Anhänger rechtsradikalen Gedankenguts aufgrund der Vorschrift versuchen, sich Zugang zu Geschäften zu verschaffen, die ihnen aus anerkennenswerten Gründen verweigert wurden" (Bundestagsdrucksache 16/2022, Seite 13).
Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Brandenburg begrüßte das Urteil: "Diese Entscheidung stärkt allen Gastronomen und Hoteliers den Rücken", so DEHOGA-Präsident Mario Kade. Das Hotel Esplanade genieße die "volle Unterstützung des Verbandes". Mitgliedern, die mit rechtsextremer Kundschaft konfrontiert werden, bietet der Verband Information und Beratung an.
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist nicht rechtskräftig. Udo Voigt hat eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Brandenburg angekündigt.
