Bei einer Anhörung zur Residenzpflicht kritisierten Flüchtlingsräte, dass die von den rot-roten Koalitionen in Potsdam und Berlin versprochene Aufhebung der diskriminierenden Regelung nicht vorankomme.
Laut Beate Selders, die für den Flüchtlingsrat Brandenburg die Auswirkungen der Residenzpflicht untersucht hat, sind in Berlin und Brandenburg etwa 11.000 Personen von der Beschränkung der Bewegungsfreiheit betroffen, mit zum Teil drastischen Folgen. Etwa 200 Flüchtlinge bundesweit haben sogar eine Gefängnisstrafe erhalten, nur weil sie eine Landkreisgrenze überschritten hatten. Die zu der Anhörung im Berliner Innenausschuss am 22. Februar geladenen Sachverständigen sagten einhellig, dass die Residenzpflicht Grundrechte verletze und umgehend abgeschafft werden sollte.
Berlin und Brandenburg hatten nach der Amtseinführung der rot-roten Koalition in Brandenburg angekündigt, die Residenzpflicht zwischen beiden Ländern aufzuheben. Der Berliner Innensenator Erhard Körting bekräftigte im Innenausschuss der Berliner Zeitung zufolge, dass die Residenzpflicht "keinen Sinn" mache, und erklärte: "Wenn es Möglichkeiten gibt, werden wir sie ergreifen". Das ist den Flüchtlingsräten nicht genug. Sie werfen Körting Verzögerung vor und fordern konkrete Maßnahmen statt Prüfaufträge.
Die Sachverständigen skizzierten Möglichkeiten, die beide Länder sofort umsetzen könnten. Laut dem Anwalt Rolf Stahmann könne etwa mit Hilfe einer Verwaltungsvereinbarung Berlin und Brandenburg zu einem gemeinsamen "Residenzpflichtbereich" erklärt werden. Als ersten Schritt könne Brandenburg sofort auf die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf den Landkreis verzichten.
