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Aktionsbündnis, Anleitungen

Die eigene Vereinsarbeit schützen

Zunehmend versuchen rechtsextreme und rechtspopulistische Gruppen, gegen zivilgesellschaftliche Initiativen vorzugehen. Sie tun dies politisch, aber versuchen auch juristisch, Trägervereine und Verbandsstrukturen anzugreifen.

Wie können sich Vereine gegen destruktive Anfragen aus dem Landtag oder aus den Kommunalparlamenten und gegen andere Angriffe absichern?

Politische und juristische Angriffe von rechts

Rechtspopulistische und rechtsextreme Akteure nutzen die Möglichkeiten des Parlaments und der Justiz, um politische Gegner_innen und unliebsame Initiativen anzugehen. Sie kritisieren die finanzielle Unterstützung für Projekte, hinterfragen den Vereinszweck, drängen auf die Aberkennung der Gemeinnützigkeit oder versuchen sogar Vereine zu unterwandern. Engagierte sollen damit gelähmt, eingeschüchtert und diffamiert, ihre Zusammenschlüsse untergraben werden.

Eigene Rechte stark machen

Vereine und ihre Vorstände sind jedoch genauso wie Einzelpersonen Träger von Grundrechten. Sie dürfen sich öffentlich und frei äußern, in Debatten einbringen, zivilgesellschaftliche Projekte anstoßen und sich natürlich gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagieren. Sie müssen ordentlich funktionieren, eine angemessene Satzung haben und ihre Vereinsaktivitäten korrekt festhalten. Kleinere Fehler oder Versäumnisse aber kommen insbesondere bei ehrenamtlich aktiven Vereinen immer wieder vor. Sie können häufig im Einvernehmen mit Behörden und Geldgebern geklärt werden und sind kein Grund für schwerwiegende Sanktionen.

Anfeindungen vorbeugen

Bestehen Sie bei Auskunftsersuchen auf Ihren Rechten. Der Datenschutz verbietet die Nennung der Namen von Mitarbeiter_innen sowie von Vereins- und Vorstandsmitgliedern in öffentlichen Dokumenten. Details von Verträgen und Geschäftsbeziehungen müssen nur zuständigen Behörden gegenüber transparent gemacht werden, etwa Fördermittelgebern oder Finanzämtern. Arbeiten Sie bei Anfragen von Parlamentariern oder Medien mit der Verwaltung zusammen und weisen Sie stets auf Ihre Rechte hin.

Dokumentieren Sie die ordnungsgemäßen Abläufe Ihrer Vereinsarbeit wie Mitgliederversammlungen oder Vorstandssitzungen – knapp, aber ausreichend. Teilen Sie Vorstands- und Satzungsänderungen zeitnah den für Registerangelegenheiten zuständigen Amtsgerichten mit.

Achten Sie auf Details und Regelungen Ihrer Vereinssatzung. Stellen Sie sicher, dass Eintritte unerwünschter Personen abgelehnt und rechtsextreme Mitglieder ausgeschlossen werden können. Um weitreichende Beschlüsse über Zweck und Arbeitsweise des Vereins nicht leichtfertig zu ermöglichen, sollten Satzungsänderungen von festen Voraussetzungen abhängig sein, etwa dem Beschluss durch eine bestimmte Zahl von Vereinsmitgliedern. Bestimmungen in der Satzung über die Arbeitsweise Ihres Vereins wie die Häufigkeit der Mitgliederversammlungen oder die Protokollierung von Vorstandssitzungen sollten Ihrer Vereinspraxis entsprechen.

Damit Sie bei Drohungen über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit gelassen bleiben können, sollten Ihre Vereinsaktivitäten dem entsprechenden gemeinnützigen Zweck zugeordnet sein. Halten Sie regelmäßigen Kontakt zu Steuerberater_innen und Notar_innen Ihres Vertrauens. Die Detailfragen von Vereinsrecht, Gemeinnützigkeit und Förderfragen machen häufig eine genauere Beschäftigung und den Austausch mit anderen nötig. Ausreichend vorbereitet, ist man jedoch gegen Angriffe von rechts abgesichert.

Weitere Informationen:

RAA Mecklenburg-Vorpommern e. V. (Hg.): Im Verein – gegen Vereinnahmung. Eine Handreichung zum Umgang mit rechtsextremen Mitgliedern. Waren (Müritz) 2008.

Camino – Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung (Hg.): „Wir wollen eigentlich nur Sport machen.“ Was Vereine gegen Rechtsextremismus tun können, ohne mit dem Sport aufzuhören. Berlin 2013.

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