© Aktionsbündnis Brandenburg
Rechtsextreme auf dem Podium?
Rechtspopulistische und rechtsextreme Parteien sind inzwischen in vielen Orten präsent. Ihre Mitglieder sitzen in Kreistagen und Kommunalparlamenten; im gesellschaftlichen Leben von Vereinen und Verbänden versuchen sie Fuß zu fassen.
Kann die öffentliche Debatte mit ihnen konstruktiv sein? Ist es sinnvoll, sie zu Diskussionen und Veranstaltungen einzuladen? Gibt es gar eine Pflicht, Mitglieder oder Abgeordnete aller Parteien gleichermaßen einzuladen?
Diskussion als Bühne
Auftritte in der Öffentlichkeit nutzen Mitglieder extrem rechter Parteien vor allem als Bühne. Ihre politische Taktik beruht darauf, mit Schlagwörtern und Stimmungen zu arbeiten und unterschiedliche Sachfragen mit den immer gleichen Ressentiments zu beantworten. Geschickt inszenieren sie sich als Opfer einer angeblichen Diskriminierung oder als Expert_innen, die vermeintlich unerwünschte Wahrheiten aussprechen. Häufig zielen sie darauf ab, Gesprächspartner_innen wie auch das Publikum gegeneinander auszuspielen, auf ihre Seite zu ziehen, bloßzustellen oder zu provozieren. Von ungewollten Themen und Fragen lenken sie ab, zuweilen auch durch Einschüchterungen.
Nicht jede Debatte ist konstruktiv
Die Auseinandersetzung mit rechten Positionen in der Familie, Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz kann wichtig sein, um diskriminierende Äußerungen nicht unwidersprochen zu lassen. Ob Rechtspopulist_innen zu Podiumsdiskussionen und Gesprächsrunden eingeladen werden, sollten Veranstalter_innen jedoch genau bedenken. Denn mit ihrer Anwesenheit erhalten sie und ihre Positionen Öffentlichkeit und Aufwertung. Eine konkrete und konstruktive Debatte kann durch die Aggressivität rechtspopulistischer Gesprächsstrategie sogar verhindert werden. Und überzeugen lassen sich gut geschulte Parteimitglieder in der Regel nicht.
Die eigene Veranstaltung bestimmen
Bestimmend für die Planung einer Veranstaltung sollte das Ziel und die Frage sein, wie und mit wem es angemessen erreicht werden kann. Für Vereine, Verbände und Privatpersonen gibt es keine Pflicht zur Einladung von Vertreter_innen rechtspopulistischer oder rechtsextremer Parteien. Sie allein entscheiden, wie Sie Ihre Veranstaltungen gestalten, und Sie können Gespräche auf demokratische Parteien oder auf Fachpolitiker_innen beschränken. Personen oder Parteien, die mit rechtsextremen Äußerungen und Positionen aufgefallen sind, können auch bewusst nicht eingeladen werden. Ob die Gründe dafür öffentlich mitgeteilt werden sollten, ist abzuwägen.
Unmittelbare staatliche Akteure wie Stadtverwaltungen oder Schulen dürfen als Veranstalter die Chancengleichheit von Parteien nicht beeinträchtigen, indem sie etwa eine bestimmte Partei von allgemeinen Einladungen gezielt ausschließen. Wenn private Initiativen mit solchen Akteuren kooperieren, sollten sie dies bedenken und Veranstaltungen genau planen. Es kann ratsam sein, in solchen Fällen zum Beispiel lieber selbst als Veranstalter aufzutreten.
Wer sich für die Einladung von Mitgliedern rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien entscheidet, sollte gut vorbereitet sein. Die oben geschilderten destruktiven Gesprächsstrategien bedürfen einer guten Moderation. Über die Anwesenheit müssen andere Gesprächsteilnehmer_innen informiert werden. Denn rechte Politiker_innen und ihre Positionen stellen auch Einschüchterung und Angst her. Manche Interessierte und potenziell Betroffene rechter und rassistischen Anfeindungen kommen erst gar nicht zu solch einer Veranstaltung.
Weitere Informationen:
Diakonie Deutschland: Umgang mit Rechtspopulismus. Eine Handreichung für die Diakonie. Berlin 2018.